Kronen
Zahnkronen lassen sich heutzutage aus verschiedenen künstlichen Materialien herstellen und bieten eine effektive Lösung als Zahnersatz für natürliche Kronen, insbesondere bei bestimmten Indikationen.
Eine Zahnkrone kommt meist zum Einsatz, wenn:
• Eine Karies den Zahn so stark geschädigt hat, dass eine Füllung nicht mehr ausreicht
• Teile des Zahns durch einen Unfall verloren gegangen sind
• Wurzelbehandelte Zähne aufgrund des Zahnsubstanzverlusts spröde geworden sind und vor Frakturen geschützt werden müssen
Verschiedene Arten von Zahnkronen
1. Vollgusskrone
Eine Vollgusskrone besteht aus Gold oder einem anderen biokompatiblen Metall. Sie wird heutzutage fast ausschließlich im Seitenzahnbereich verwendet, da es für den Frontzahnbereich ästhetisch ansprechendere Lösungen gibt.
✅ Vorteil: Besonders lange Haltbarkeit
2. Verblendkrone
Bei einer Verblendkrone wird entweder der gesamte Metallkern ummantelt oder nur der sichtbare Bereich mit einem zahnfarbenen Material überzogen.
• Kunststoff und Keramik besitzen unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Ästhetik und Haltbarkeit
• Die Auswahl des Materials wird individuell in einem Beratungsgespräch festgelegt
3. Vollkeramikkrone
Die ästhetisch ansprechendste Lösung für eine Kronenversorgung ist die Vollkeramikkrone.
✔ Perfekte Anpassung an Farbe und Form der natürlichen Zähne
✔ Wirkt täuschend echt und ist selbst für Fachleute schwer als künstlicher Zahn zu erkennen
4. Teilkrone
Eine Teilkrone bedeckt nur einen bestimmten Bereich des Zahns, beispielsweise die Kaufläche, und wird bevorzugt eingesetzt, wenn die Zahnschädigung nicht zu weit fortgeschritten ist.
Wird in der Regel aus Keramik gefertigt
• Zahnschonend und eine ästhetisch hochwertige Lösung
• Fließende Übergänge zu Inlays und Onlays
Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für eine Zahnkrone hängen vom verwendeten Material und dem individuellen Behandlungsaufwand ab. Die Gesamtkosten sind vor Behandlungsbeginn im Heil- und Kostenplan ersichtlich.
GKV-Zuschuss & Bonusregelung:
• Die Höhe des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hängt davon ab, ob der Patient in der Vergangenheit regelmäßig zahnärztliche Kontrolluntersuchungen wahrgenommen hat und diese im Bonusheft dokumentiert sind.
• In Deutschland hat jeder gesetzlich Versicherte grundsätzlich Anspruch auf einen Festzuschuss für Zahnersatz.